Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in China ist ein komplexer Prozess, an dem mehrere Regierungsbehörden beteiligt sind, darunter das Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit sowie die Ein- und Ausreisebehörde. In den letzten Jahren hat China ein gestaffeltes Klassifizierungssystem eingeführt , um hochqualifizierte internationale Fachkräfte anzuziehen und gleichzeitig den Arbeitsmarkt streng zu regulieren.
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1. Das dreistufige KlassifizierungssystemChina teilt ausländische Arbeitskräfte anhand eines Punktesystems oder spezifischer beruflicher Kriterien in drei Stufen (A, B oder C) ein:
Tier A (Hochqualifizierte Fachkräfte): Wissenschaftler, Führungskräfte auf globaler Ebene oder Personen mit über 85 Punkten. Zu den Vorteilen gehören ein beschleunigtes Verfahren und verlängerte Genehmigungsdauern.
Tier B (Fachkräfte): Die meisten ausländischen Mitarbeiter fallen in diese Kategorie (Bachelor-Abschluss, 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine Punktzahl von über 60).
Tier C (Dienstleistungs-/Zeitarbeit): Saisonarbeiter oder Personen im Rahmen staatlicher Austauschprogramme (stark eingeschränkt).
Das „Arbeitsvisum“ besteht eigentlich aus drei Teilen. Man kann nicht einfach nur „ein Visum beantragen“; man muss Folgendes vorweisen:
Schritt I: Benachrichtigung über die Arbeitserlaubnis für AusländerDer Arbeitgeber in China muss dies online beantragen, bevor der Arbeitnehmer ins Land einreist.
Wichtigste Voraussetzungen: Gültiges Stellenangebot, beglaubigte Hochschulabschlüsse und ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland des Mitarbeiters.
Sobald die Benachrichtigung ausgestellt ist, beantragt der/die Mitarbeiter/in das Z-Visum bei einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland. Dieses Visum berechtigt zur einmaligen Einreise für 30 Tage und dient ausschließlich dazu, die Einreise nach China zur endgültigen Abwicklung des Arbeitserlaubnisantrags zu ermöglichen.
Schritt III: Die Arbeitserlaubnis und die AufenthaltserlaubnisInnerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in China:
Lassen Sie sich in einer von der Regierung benannten Klinik einer obligatorischen Gesundheitsuntersuchung unterziehen.
Beantragen Sie die physische Arbeitserlaubnis für Ausländer (Ausweiskarte) .
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis (Arbeit) bei der örtlichen Einreisebehörde. Dies ist der Aufkleber in Ihrem Reisepass, der Ihnen die mehrfache Einreise ermöglicht.
Um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden, müssen alle Dokumente rechtlich einwandfrei sein:
Beglaubigung von Hochschulabschlüssen: Diplome müssen von der chinesischen Botschaft im Ausstellungsland oder gegebenenfalls mittels Haager Apostille beglaubigt werden.
Führungszeugnis (Non-Criminal Record, NCR): Muss von Ihrem Heimatland oder Ihrem Land des langfristigen Wohnsitzes ausgestellt und beglaubigt sein.
Arbeitsvertrag: Muss dem Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China entsprechen , einschließlich spezifischer Klauseln zu Gehalt, Arbeitsort und Sozialversicherung.
Als Anwaltskanzlei betonen wir die „roten Linien“, die zu Geldstrafen, Inhaftierung oder Abschiebung führen können:
Illegale Beschäftigung (Arbeit mit einem L- oder M-Visum): Es ist illegal, mit einem Touristenvisum (L) oder Geschäftsvisum (M) in China zu arbeiten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 RMB belegt werden, und dem Arbeitnehmer droht die Abschiebung.
Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen: Ihre Arbeitserlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Die Aufnahme einer Tätigkeit für ein anderes Unternehmen – selbst wenn es sich um ein Schwesterunternehmen handelt – ohne eine formelle Aktualisierung der Arbeitserlaubnis gilt als illegale Beschäftigung.
Fehlende Übereinstimmung der Stellenbezeichnung: Wenn Ihre Arbeitserlaubnis für einen „Marketing Manager“ ausgestellt ist, Sie aber als „Englischlehrer“ eingestuft werden, verstoßen Sie gegen Ihre Visabedingungen.
Das Z-Visum-Verfahren ist mit zahlreichen administrativen Feinheiten verbunden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen folgende Leistungen:
Eignungsprüfung: Wir führen eine Vorauswahl der Kandidaten durch, um ihre Einstufung (A, B oder C) und ihre Punktzahl zu ermitteln.
Vertragsgestaltung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Arbeitsvertrag Ihre Rechte nach chinesischem Recht in Bezug auf Abfindung, Überstundenvergütung und Sozialversicherung schützt.
Streitbeilegung: Vertretung ausländischer Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Schiedsverfahren bezüglich ausstehender Lohnzahlungen oder unrechtmäßiger Kündigung.
Unternehmenskonformität: Unterstützung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung (WFOEs) bei der Einrichtung konformer Einstellungssysteme, um behördliche Strafen zu vermeiden.
China bietet vielfältige berufliche Möglichkeiten, doch die korrekte Abwicklung der Formalitäten ist die Grundlage für Ihren Erfolg. Überlassen Sie Ihren Aufenthaltsstatus nicht dem Zufall.
Planen Sie, ausländische Fachkräfte einzustellen oder für eine Tätigkeit nach China umzuziehen? Kontaktieren Sie unser zweisprachiges Rechtsteam unter www.hirelawfirm.cn für eine umfassende Beratung.






























