Beim Kauf von Waren aus China durch ausländische Käufer ist aufgrund der Komplexität des internationalen Handels eine solide Rechtsstrategie unerlässlich. Treten Qualitätsprobleme auf, hängt der Ausgang maßgeblich von den Vertragsbedingungen vor der Zahlung ab.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit Qualitätsstreitigkeiten und zur effektiven Formulierung von Streitbeilegungsklauseln.
Ein Leitfaden zur Beilegung von Qualitätsstreitigkeiten bei der Beschaffung in China1. Sofortmaßnahmen bei QualitätsproblemenFalls die Ware eintrifft und nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht, muss der Käufer unverzüglich handeln:
Der Inspektionsbericht: Beauftragen Sie ein unabhängiges Inspektionsunternehmen (z. B. SGS, Intertek oder V-Trust) mit der Erstellung eines offiziellen „Qualitätsinspektionsberichts“. Dieser dient als wichtigster Beweis in etwaigen Gerichtsverfahren.
Benachrichtigungsfrist: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die „Mängelfrist“. Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und dem chinesischen Zivilgesetzbuch müssen Sie den Verkäufer innerhalb einer „angemessenen Frist“ über die Vertragswidrigkeit informieren.
Beweissicherung: Bewahren Sie alle Fotos, Videos und Kommunikationsprotokolle (WeChat, E-Mail) auf. Entsorgen Sie die defekte Ware nicht, bis die Streitigkeit beigelegt ist.
Sie müssen in Ihrem Kaufvertrag festlegen, wo und wie Streitigkeiten beigelegt werden. Sie haben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
Option A: Gerichtsverfahren (Wahl eines Gerichts)Generell ist es schwierig, ein ausländisches Gerichtsurteil (z. B. aus den USA oder Großbritannien) in China zu vollstrecken, sofern kein bilaterales Abkommen besteht. Daher ist es oft praktischer , ein chinesisches Gericht zu benennen , wenn sich der Lieferant in China befindet.
Empfohlene Klausel: „Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der Zuständigkeit des Volksgerichts in [Stadt, in der der Lieferant seinen Sitz hat, z. B. Shenzhen oder Shanghai].“
Vorteile: Geringere Kosten, direkte Durchsetzung gegen das Vermögen des Lieferanten.
Nachteile: Das Verfahren findet auf Chinesisch statt; es ist erforderlich, einen chinesischen Anwalt zu beauftragen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist im internationalen Handel die bevorzugte Methode, da das New Yorker Übereinkommen die Vollstreckung von Schiedssprüchen in über 160 Ländern ermöglicht.
Empfohlene Institution: CIETAC (China International Economic and Trade Arbitration Commission) oder HKIAC (Hong Kong International Arbitration Centre).
Empfohlene Klausel: „Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, werden der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) zur Schlichtung vorgelegt. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Schlichtungsordnung der Kommission. Der Schiedsort ist Peking. Die Schlichtungssprache ist Englisch.“
Um das Risiko zu minimieren, stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag die folgenden „Käuferfreundlichen“ Bedingungen enthält:
Detaillierte Spezifikationen: Sagen Sie niemals einfach nur „Hohe Qualität“. Verwenden Sie einen „Technischen Anhang“ mit spezifischen Toleranzen, Materialien und Prüfstandards.
Anwendbares Recht: Geben Sie das anwendbare Recht explizit an. Zum Beispiel: „Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Volksrepublik China.“
Das „Siegel“ (Firmenstempel): Stellen Sie sicher, dass der Vertrag unterzeichnet und mit dem offiziellen roten Rundsiegel (Firmenstempel) des Lieferanten versehen ist . Eine einfache Unterschrift eines Verkäufers ist in China rechtlich oft nicht ausreichend.
Vertragsstrafe: Legen Sie die Strafe für Qualitätsmängel fest. „Wenn die Ausschussquote X % übersteigt, erstattet der Verkäufer Y % des Gesamtwertes und trägt sämtliche Kosten für die Inspektion und den Rückversand.“
Sich in diesem Bereich allein zurechtzufinden, ist riskant. hirelawfirm.cn bietet spezialisierte Dienstleistungen für ausländische Käufer an:
Vertragsgestaltung & -prüfung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Klauseln zur „Streitbeilegung“ und „Qualitätsgarantie“ wasserdicht sind.
Lieferantenprüfung: Wir überprüfen, ob der Lieferant in der Vergangenheit in Rechtsstreitigkeiten verwickelt war, bevor Sie bezahlen.
Streitbeilegung vor Ort: Sollte es zu einem Problem kommen, können unsere Anwälte direkt mit dem Werk verhandeln, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
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