In China gilt ein vierstufiges Rechtssystem mit zwei Instanzen. Das bedeutet, dass ein Fall in der Regel erst dann endgültig entschieden ist, wenn er von zwei Gerichten verhandelt wurde.
1. Die vier GerichtsebenenOberster Volksgerichtshof (OVG): Er befindet sich in Peking. Er beaufsichtigt alle unteren Gerichte, verhandelt Fälle von landesweiter Tragweite und erlässt verbindliche Rechtsauslegungen. Zudem beherbergt er das China International Commercial Court (CICC) für bedeutende grenzüberschreitende Streitigkeiten.
Oberste Volksgerichte: Sie befinden sich auf Provinzebene. Sie bearbeiten bedeutende Fälle mit Auslandsbezug innerhalb ihrer Zuständigkeit oder dienen als zweite Instanz für Fälle von mittleren Gerichten.
Mittlere Volksgerichte: Sie befinden sich in Städten. Diese Gerichte dienen in der Regel als erste Instanz für die meisten mittelgroßen bis großen zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug.
Primäre Volksgerichte: Sie befinden sich in den Bezirken/Landkreisen. Sie bearbeiten die überwiegende Mehrheit der routinemäßigen Zivil- und Strafverfahren.
China hat hochspezialisierte Gerichte eingerichtet, die sich mit technischen oder spezifischen Branchen befassen:
Gerichte für geistiges Eigentum ( z. B. Peking, Shanghai, Guangzhou) für Patente und komplexe technische Streitigkeiten.
Finanzgerichte: (z. B. Shanghai, Peking) für Wertpapier- und Versicherungsstreitigkeiten.
Internetgerichte: (z. B. Hangzhou, Peking, Guangzhou), wo der gesamte Prozess – von der Einreichung bis zum Urteil – bei E-Commerce- und Domainstreitigkeiten online abgewickelt wird.
Für ausländische Kläger oder Beklagte im Jahr 2025 folgt das Verfahren diesen Standardschritten:
Aktenführung (Dokumentation):
Die Kläger reichen eine Klageschrift und vorläufige Beweismittel ein. Das Gericht muss innerhalb von sieben Tagen über die Annahme der Klage entscheiden.
Update 2026: Die meisten Klageeinreichungen werden mittlerweile über „Smart Court“-Miniprogramme auf mobilen Plattformen eingeleitet.
Vorbereitung vor dem Prozess:
Dem Angeklagten wird die Klage zugestellt, und er hat je nach Wohnsitz 15 bis 30 Tage Zeit, eine Verteidigungsschrift einzureichen.
Offenlegung/Beweisaustausch: Die Parteien legen dem Richter vor der eigentlichen Verhandlung Beweismittel vor.
Die Verhandlung (Anhörung):
Untersuchung: Der Richter prüft Fakten und Beweise.
Debatte: Juristen streiten über die Anwendung des Gesetzes.
Mediation: In China werden Richter rechtlich dazu angehalten, in jeder Phase des Verfahrens eine einvernehmliche Einigung (Mediation) zwischen den Parteien anzustreben.
Urteil und Rechtsmittel:
Kommt es zu keiner Einigung, wird ein Urteil erlassen.
Berufungsfrist: Die Parteien haben 15 Tage (im Inland) bzw. 30 Tage (im Ausland) Zeit, um Berufung beim nächsthöheren Gericht einzulegen. Das zweite Urteil ist endgültig.
In Strafverfahren sind drei verschiedene Staatsorgane involviert:
Ermittlung (Polizei): Das Büro für öffentliche Sicherheit (PSB) sammelt Beweise. Verdächtige können mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in Gewahrsam genommen oder formell verhaftet werden.
Überprüfung und Anklage (Staatsanwaltschaft): Die Staatsanwaltschaft prüft die Beweise und entscheidet, ob sie formelle Anklage vor Gericht erhebt.
Gerichtsverhandlung: Das Gericht führt eine öffentliche (oder in sensiblen Fällen nichtöffentliche) Verhandlung durch, um über die Schuld und das Strafmaß zu entscheiden.
Elektronische Zustellung: Gerichte können Vorladungen und Dokumente nun rechtsgültig per WeChat oder E-Mail zustellen. Das Ignorieren dieser Nachrichten ist keine gültige Verteidigung.
Notarielle Beglaubigungspflicht: Alle Beweismittel, die außerhalb Chinas erstellt wurden, müssen im Herkunftsland notariell beglaubigt und authentifiziert (mit Apostille versehen/konsularisiert) werden, bevor sie vor einem chinesischen Gericht verwendet werden können.
Vollstreckung: Ein gewonnener Prozess ist nur die halbe Miete. Verweigert die unterlegene Partei die Zahlung, müssen Sie die Zwangsvollstreckung beantragen . In China wird eine Art „Sozialkreditliste“ verwendet, um die Reise- und Ausgabenmöglichkeiten von „Säumigen“ einzuschränken.
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